Verfahren/ Einspruch
Im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel ein Bußgeld verhängt. Dagegen wehren kann man sich mit einem Einspruch.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss eine gewisse Form haben und außerdem die allgemeine Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid einhalten. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides. Der Einspruch muss also 14 Tage nach Erhalt schon bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
Nach zwei Wochen ist der Einspruch gegen Bußgeldbescheid nicht mehr möglich. Der Bescheid ist dann rechtskräftig und wird vollstreckt – selbst wenn dann noch Formfehler entdeckt werden. Zahlst man nicht, können Mahngebühren und Zwangsvollstreckungen die Folge sein. Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann auch ein Rechtsanwalt nichts mehr gegen das Bußgeld oder Fahrverbot tun.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Nein. Zwar besitzen Sie immer noch eine Fahrerlaubnis, aber Sie müssen diese auch nachweisen können. Aus diesem Grund ist das Fahren nicht erlaubt.
Gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach fünf Jahren.
Schmerzensgeld soll beispielsweise nach einem Unfall einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen schaffen.
Ja, in den meisten Fällen muss der Käufer eine Nacherfüllungsfrist erfolglos verstreichen lassen, bevor er bspw. Aufwendungsersatz verlangen kann.
Dies hängt davon ab, ob ein Rauchverbot vertraglich vereinbart wurde. Ein dementsprechend gesetzliches Verbot gibt es dagegen nicht.
Sie wird auch Despatch genannt und bildet das Gegenstück zur Demurrage. Sie wird geleistet, wenn die Be- oder Entladung schneller als vereinbart realisiert wird.
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