Verjährung – Wann ist Ihr Bußgeldbescheid nicht mehr gültig?

Wurde Ihnen ein Bußgeld oder eine Strafe im Straßenverkehr auferlegt? In manchen Fällen können Sie sich auf die Verjährung berufen und den Bescheid anfechten. Doch wann genau tritt die Verjährung ein? Als Verkehrsanwälte in Pirmasens erläutern wir, wann der Bußgeldbescheid verfallen kann.

Wann tritt die Verjährung ein?

▪️ Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Tat (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung)

▪️ Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate für Ordnungswidrigkeiten und 6 Monate bei Straft

▪️ Bei besonderen Umständen (z. B. Ermittlungen, gerichtliche Verfahren) kann die Frist verlängert werden

Was passiert, wenn die Verjährung eintritt?

▫️ Der Bußgeldbescheid oder die Strafverfügung wird nicht mehr vollstreckbar

▫️ Es erfolgt keine Zahlungspflicht oder Punkteeintragung

▫️ Bei einer erfolgreichen Anfechtung auf Verjährung wird das Verfahren eingestellt

Unsere Unterstützung bei der Verjährung von Bußgeldern in Pirmasens:

🔹 Prüfung, ob die Verjährungsfrist eingehalten wurde

🔹 Unterstützung bei Einspruch und Widerspruch gegen Bußgeldbescheide

🔹 Rechtliche Beratung zur Verjährung bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten

🔹 Fristgerechte Verteidigung – schnell reagieren, bevor der Bescheid rechtskräftig wird

Warum Gehrlein Kanzlei in Pirmasens?

🔸 Expertise im Verkehrsrecht und den spezifischen Fristen

🔸 Individuelle Beratung, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen

🔸 Lokale Anwälte, die sich mit den behördlichen Abläufen in Pirmasens auskennen

🔸 Pragmatische Lösungen, die auf Ihre Situation abgestimmt sind

Handeln Sie schnell – lassen Sie uns Ihre Verjährungsansprüche prüfen
Die Verjährung kann Ihnen helfen, Bußgelder oder Strafen abzuwenden. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei in Pirmasens, um Ihre Rechte zu wahren und den Bescheid anzufechten, wenn er nicht mehr gültig ist.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 – 10.000 € möglich. In seltenen Konstellationen kann unter Umständen auch ein Höherer Schmerzensgeldanspruch angemessen sein.

Für welche Arten von Schäden kann Schadensersatz verlangt?

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, wie z. B. bei erlittenem körperlichem Schaden (Schmerzensgeld), Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum oder auch wirtschaftliche Schäden aufgrund nicht erbrachter Vertragsleistungen.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Frachtvertrag?

Durch den Frachtvertrag wird gem. § 407 Abs. 1 HGB der Frachtführer verpflichtet, das Gut an den vereinbarten Ort zu befördern und an den Empfänger abzuliefern. Gem. § 407 Abs. 2 HGB ist der Absender zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet.

Soll ich die Polizei rufen?

So eindeutig die Unfallverursachung auch sein mag: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei! Nicht selten herrscht nach dem Unfall noch Einigkeit über den Unfallhergang, bei der Schadenanzeige an die Versicherung wird der Hergang dann aber ganz anders geschildert. Zwar ist eine polizeiliche Aufnahme für die Versicherung nicht bindend. Aus einer Unfallanzeige ergeben sich aber zum Teil sehr hilfreiche Informationen, die bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichweise hilfreich sein können.

Welche Entschädigungen sind nach einem Verkehrsunfall möglich?

Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Aber auch die Heilbehandlungskosten werden übernommen und möglicherweise lässt sich Schmerzensgeld beantragen.

Wie viel Schmerzensgeld steht einer geschädigten Person zu?

Dies wird stets je nach vorliegendem Einzelfall vor Gericht entschieden. Eine Orientierung bieten dabei sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die Urteile über Schmerzensgeldsummen beinhalten, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Verletzungen gezahlt werden mussten.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Nach einem Verkehrsunfall können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses soll die immateriellen Schäden, wie körperliche und seelische Beeinträchtigungen, ausgleichen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Transportrecht

Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

Auto & Werkstatt

Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

Unfall

Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.