Verkehrsunfall/ Ausland

  1. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen.
  3. Wenn nötig, helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie über die europaweit geltende Nummer 112 den Rettungsdienst.
  4. Räumen Sie die Unfallstelle und fahren Sie die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand, falls möglich.
  5. Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus: Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis des anderen Fahrzeughalters.
  6. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von möglichen Zeugen. Fotografieren Sie den Unfallort.
  7. Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus – hier kann jeder in seiner Landessprache den Hergang schildern. Unterschreiben Sie jedoch keine Schuldgeständnisse und auch keine anderen Schriftstücke mit fragwürdigem Inhalt.
  8. Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei. In vielen Ländern wird sie zwar wegen eines Bagatellschadens nicht ausrücken, so sind Sie aber auf der sicheren Seite. Unbedingt sollten Sie im Ausland die Beamten hinzuziehen, wenn Fahrerflucht, heftiger Streit oder Probleme mit den Versicherungsdaten auftreten.
  9. Sind Sie verletzt – wenn auch nur leicht –, dann gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Verletzungen ausstellen. Das hilft Ihnen später bei Schadenforderungen.
  10. Telefonieren Sie mit Ihrer Versicherung, falls Ihr Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Wenn Sie einen haben, rufen Sie die entsprechende Hotline an. Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden, die Sie wieder nach Hause bringt.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Ist ein Schmerzensgeld auch bei Beleidigungen und Diskriminierungen denkbar?

Ja, hier können je nach Intensität und Häufigkeit der Beleidigungen bis zu 5.000 € angemessen sein.

Muss ich als Fahrradfahrer einen Fahrradhelm tragen?

Eine Helmpflicht für Freizeitradfahrer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.06.2014, AZ VI ZR 281/13). Es ist also allein Ihnen überlassen, ob Sie einen benutzen oder nicht. Doch Vorsicht: Haben Sie einen Fahrradunfall und tragen dabei aber keinen Helm, so tragen Sie eine Mitschuld an den Unfallfolgen, wenn diese beim Tragen eines Helmes geringer ausgefallen wären. Insofern verringert sich möglicherweise Ihr Schadensersatzanspruch. Unter Umständen verlieren Sie sogar Ihre vollständigen Schadensersatzansprüche. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist Ihnen dringend anzuraten, einen Fahrradhelm zu tragen. Für Rennradfahrer besteht allerdings eine Helmpflicht. Sie gehören auf Grund ihrer sportlichen Fahrweise zu den besonders gefährdeten Radfahrern (vgl. OLG München, Urteil v. 03.03.2011, AZ 24 U 384/ 10).

Was muss bei der Leasingrückgabe bezahlt werden?

Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer nichts nachzahlen. Ist das Auto mehr wert als der kalkulierte Restwert, so bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75% vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25% stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Man unterscheidet zwischen einem echten, einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden. Der sogenannte „echte“ Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen so stark sind, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten dagegen über der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert. Während beim echten oder wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur theoretisch möglich ist, so ist diese bei einem technischen Totalschaden gänzlich ausgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand lässt sich dann unter keinen Umständen mehr wiederherstellen.

Wann liegt eine Abnahme vor?

Das ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Autoreparatur ist dies in der Regel noch am Tag der Entgegennahme des Fahrzeuges der Fall. Daher gilt: überprüfen Sie umgehend nach erfolgter Reparatur Ihr Fahrzeug dahingehend, ob die Arbeit zufriedenstellend erledigt wurde.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer?

Durch den Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer das Recht, eine Leistung zu fordern bei Eintritt des Versicherungsfalles. Im Verkehrsrecht stellt der Versicherungsfall regelmäßig einen Verkehrsunfall dar.

Familienrecht

Rechtsberatung für Verkehrsrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

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Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Probleme mit der KFZ-Werkstatt oder Mängel nach einer Reparatur? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Kunde gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich Auto und Werkstatt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Regelungen für den Straßenverkehr. Ob Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid oder Unfallregulierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer durch.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

Bußgeld

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Bußgeldforderungen ab. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verteidigen und unberechtigte Strafen abzuwenden.