Verkehrsunfall/ Ausland
- Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
- Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen.
- Wenn nötig, helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie über die europaweit geltende Nummer 112 den Rettungsdienst.
- Räumen Sie die Unfallstelle und fahren Sie die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand, falls möglich.
- Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus: Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis des anderen Fahrzeughalters.
- Notieren Sie sich die Kontaktdaten von möglichen Zeugen. Fotografieren Sie den Unfallort.
- Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus – hier kann jeder in seiner Landessprache den Hergang schildern. Unterschreiben Sie jedoch keine Schuldgeständnisse und auch keine anderen Schriftstücke mit fragwürdigem Inhalt.
- Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei. In vielen Ländern wird sie zwar wegen eines Bagatellschadens nicht ausrücken, so sind Sie aber auf der sicheren Seite. Unbedingt sollten Sie im Ausland die Beamten hinzuziehen, wenn Fahrerflucht, heftiger Streit oder Probleme mit den Versicherungsdaten auftreten.
- Sind Sie verletzt – wenn auch nur leicht –, dann gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Verletzungen ausstellen. Das hilft Ihnen später bei Schadenforderungen.
- Telefonieren Sie mit Ihrer Versicherung, falls Ihr Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Wenn Sie einen haben, rufen Sie die entsprechende Hotline an. Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden, die Sie wieder nach Hause bringt.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers.
Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.
Das kommt darauf an. In der Regel sollte das binnen 6 Wochen spätestens der Fall sein; ansonsten müsste geklagt werden.
Neben dem Fahrzeugbrief ist zusätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung notwendig, um ein Fahrzeug zulassen zu können.
Die Werkstatt hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Das heißt, dass Sie nach dem ersten Fehlversuch nicht einfach zu einer anderen Werkstatt wechseln dürfen. Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, weitere Reparaturversuche zu unternehmen, Erst nachdem weitere Versuche scheitern, kann der Kunde das Auto in einer anderen Werkstatt instand setzen. Zwei Nachbesserungsversuche sollten Sie der Werkstatt dabei einräumen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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Im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite, sei es bei der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung oder anderen Versicherungsarten. Wir unterstützen Sie bei Schadensfällen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen.

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Nach einem Unfall ist schnelle und kompetente Hilfe entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Unfallregulierung, klären Haftungsfragen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern durchzusetzen.

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