Verkehrsunfall/ Ausland
- Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
- Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen.
- Wenn nötig, helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie über die europaweit geltende Nummer 112 den Rettungsdienst.
- Räumen Sie die Unfallstelle und fahren Sie die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand, falls möglich.
- Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus: Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis des anderen Fahrzeughalters.
- Notieren Sie sich die Kontaktdaten von möglichen Zeugen. Fotografieren Sie den Unfallort.
- Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus – hier kann jeder in seiner Landessprache den Hergang schildern. Unterschreiben Sie jedoch keine Schuldgeständnisse und auch keine anderen Schriftstücke mit fragwürdigem Inhalt.
- Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei. In vielen Ländern wird sie zwar wegen eines Bagatellschadens nicht ausrücken, so sind Sie aber auf der sicheren Seite. Unbedingt sollten Sie im Ausland die Beamten hinzuziehen, wenn Fahrerflucht, heftiger Streit oder Probleme mit den Versicherungsdaten auftreten.
- Sind Sie verletzt – wenn auch nur leicht –, dann gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Verletzungen ausstellen. Das hilft Ihnen später bei Schadenforderungen.
- Telefonieren Sie mit Ihrer Versicherung, falls Ihr Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Wenn Sie einen haben, rufen Sie die entsprechende Hotline an. Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden, die Sie wieder nach Hause bringt.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Üblicherweise muss die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides an die zuständige Behörde gezahlt werden. Die Rechtskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides ein. Somit haben Sie ab Erhalt des Bescheides meist vier Wochen Zeit, um die Summe zu überweisen.
In den AGBs vieler Leasinggesellschaften sind die Kosten für ein Leasinggutachten jeweils zur Hälfte vom Leasinggeber und Leasingnehmer zu zahlen.
Das ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Autoreparatur ist dies in der Regel noch am Tag der Entgegennahme des Fahrzeuges der Fall. Daher gilt: überprüfen Sie umgehend nach erfolgter Reparatur Ihr Fahrzeug dahingehend, ob die Arbeit zufriedenstellend erledigt wurde.
Immer die Polizei informieren, Beweismittel sammeln (Glassplitter vom anderen Kfz oder Lacksplitter) geben Aufschluss über das andere Fahrzeug; eigene Haftpflicht oder Kaskoversicherung informieren, Anwalt einschalten.
Auch wenn Sie nicht das Fahrzeug führen, so haften Sie als Halter Ihres Fahrzeuges stets für einen Schaden, den ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug verursacht hat. Diese Haftung ist sogar verschuldensunabhängig. Zusätzlich steigt die Prämienzahlung an die Versicherung. Generell sollten Sie vorab klären, wer für eventuelle Schäden und/oder Selbstbeteiligungen bei der Versicherung aufkommen soll, und dies vertraglich festhalten.
Bußgelder sind die gesetzliche Rechtsfolge bei Begehung einer Ordnungswidrigkeit, soweit nichts anderes bestimmt ist, vgl. § 65 OWiG. Bußgelder ergehen per Verwaltungsakt mit dem sog. Bußgeldbescheid. Bei dieser verwaltungsbehördlichen Maßnahme besteht lediglich eine Angriffsfrist von zwei Wochen.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
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Schadensersatz
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

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Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.

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