Verkehrsunfall / Rechte
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigte/r Ansprüche gegen den Unfallverursacher, z.B. auf Schadensersatz für Reparatur-, Gutachter- oder Heilbehandlungskosten. Diese Kosten werden in aller Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Solche Aufklärungspflichten sind vergleichsweise selten. Ungefragt muss der Verkäufer nur über solche Tatsachen aufklären, die für den Kaufentschluss des Käufers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Mitteilung des Mangels nach der Verkehrssitte erwartbar sein. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Aufklärungspflicht beim Bestehen eines Unfallschadens und bei der Art des Schadens an. Auch die Untersuchung auf Unfallschäden ist von der Pflicht umfasst.
Sollten die erlittenen Schäden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein, haben Geschädigte in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wird der Führerschein zu Hause vergessen, entstehen Kosten in Höhe von 10 €. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Verwarngeld. Außerdem kann die Polizei verlangen, dass Sie den Nachweis nachträglich bei der Dienststelle erbringen.
Grundsätzlich ja, wenn das nachweisbar ist und auch beziffert werden kann; manchmal hilft auch die eigene Hausratversicherung.
Gem. § 464 S. 1 HGB hat der Spediteur für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. Gem. § 440 HGB steht dieses Pfandrecht im selben Umfang auch dem Frachtführer zu. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Absender Eigentümer, oder verfügungsberechtigter Nichteigentümer der zu pfändenden Sachen ist.
Als Demurrage wird in der Schifffahrt eine Liegegebühr bezeichnet, die anfällt, wenn vereinbarte Lade- oder Löschzeiten überschritten werden. Die Gebühr wird zwischen dem Befrachter (Ex-, Importeur) und dem Verfrachter (Reeder, Charterer) vereinbart. Die sogenannte Charter-Partie ist das hierfür vorgesehene Dokument, welches als Beweisurkunde zum Seefrachtvertrag verwendet wird, und von jedem Vertragspartner bei Vereinbarung eines Frachttransports verlangt werden kann.
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