Verkehrsunfall/ Verletzungen

Wer unverhofft bei einem Verkehrsunfall einen Fahrfehler begeht und dabei eine andere Person verletzt, sieht sich schnell einem Strafverfahren ausgesetzt. Er erhält Post als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung, § 229 StGB.

Daneben muss der Unfallverursacher mit Schadensersatzansprüchen rechnen, welche neben den Heilbehandlungskosten auch Schmerzensgeld beinhalten.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.

Welche Folgen hat die Nichtzahlung?

Wenn Sie trotz Mahnung nicht zahlen, wird das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, welche sodann mit der Forderungseintreibung beginnt. Im schlimmsten Fall droht Ihnen hierbei die sogenannte Erzwingungshaft. Diese Maßnahmen führen zu weiteren Kosten, die Sie zu tragen haben.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Je nach Verletzungsgrad und Symptomen sind hier 100 – 10.000 € möglich. In seltenen Konstellationen kann unter Umständen auch ein Höherer Schmerzensgeldanspruch angemessen sein.

Warum lohnt es sich, die Strafzettel zu zahlen?

Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.

Wie verlange ich Nacherfüllung, wenn die Reparatur mangelhaft ist?

Dies geschieht durch die Aufforderung zur Nachbesserung mit einer gesetzten, angemessenen Frist. Die Fristlänge hängt dabei vom Einzelfall ab. Bei Autoreparaturen ist eine Frist von 10 Werktagen angemessen.

Darf die Bußgeldstelle zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit Fotos aus der Personalausweisdatei des Einwohnermeldeamtes einsehen?

Wird die Führerin oder der Führer eines Kraftfahrzeuges bei einer Geschwindigkeitskontrolle mittels Frontfoto fotografiert und bestreitet daraufhin der Kfz-Halter bzw. die Kfz-Halterin im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Fahrzeug geführt zu haben, ist es zulässig, dass die Bußgeldbehörde das Foto des Kfz-Halters aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes erhebt, um die Identität des Fahrzeugführers festzustellen (§ 24 Personalausweisgesetz - PAuswG). Die Erhebung eines Lichtbildes aus der Personalausdatei des Einwohnermeldeamtes darf jedoch nur als letztes Mittel erfolgen, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten nachweislich nicht zum Erfolg geführt haben (§ 24 Abs. 2 PAuswG). Wenn der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges nicht angeben kann oder will, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, ist die Bußgeldstelle verpflichtet, den Täter auf andere Weise zu ermitteln. In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Bußgeldstellen zur Täterermittlung die Polizei um ihre Mithilfe baten. Dabei erfolgte unter Vorzeigen des Tatfotos oftmals eine Befragung der Nachbarn des Fahrzeughalters und teilweise auch der Familienmitglieder des Betroffenen. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist dieses Vorgehen zu kritisieren, da durch diese Ermittlungsmethode eine größere Anzahl von außenstehenden Personen Kenntnis vom Tathergang und vom Tatverdächtigen erhielt. Die Vorgehensweise, zur Ermittlung der Identität eines Tatverdächtigen, das Foto aus der Personalausweisdatei des zuständigen Einwohnermeldeamtes anzufordern, ist unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten das mildere Mittel.

Wann verjähren die Gewährleistungsrechte?

Dies hängt davon ab, ob der Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer ist. Zunächst einmal gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung kann jedoch auf ein Jahr vom Unternehmer eingeschränkt werden (nicht dagegen die Geltendmachung des Anspruchs). Ist der Verkäufer dagegen Verbraucher, so kann dieser die Gewährleistung komplett ausschließen.

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