Was tun bei Unfallflucht – und wann wird es richtig ernst?
Ein kleiner Parkrempler – und schon steht der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum. Dabei ist vielen Autofahrern nicht klar, wie schnell sie sich strafbar machen können, selbst ohne böse Absicht. Und genauso oft sind Vorwürfe unbegründet oder überzogen.
Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, erklären, was unter Fahrerflucht fällt, welche Strafen drohen – und wann wir Ihnen helfen können, den Schaden zu begrenzen.
Was genau ist Fahrerflucht?
Der juristisch korrekte Begriff ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Fahrerflucht begeht, wer sich nach einem Unfall vom Ort entfernt, ohne dem Geschädigten oder der Polizei die Möglichkeit zur Feststellung der Personalien zu geben.
Das gilt auch bei:
▫️Bagatellschäden
▫️Parkremplern ohne sichtbare Dellen
▫️Unfällen mit Gegenständen (z. B. Zaun, Pfosten, Mülltonne)
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Die Folgen sind empfindlich – auch bei vermeintlich kleinen Unfällen:
SituationStrafeSachschaden unter 600 €Geldstrafe, ggf. PunktSachschaden über 600 €Geldstrafe, 1 Punkt, evtl. FahrverbotPersonenschadenGeld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre, Führerscheinentzug, 2 PunkteFahrerflucht mit AlkoholStrafverschärfung möglich, längerer Führerscheinentzug
Zudem droht die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung – und die Regressforderung für den entstandenen Schaden.
Was viele nicht wissen
🕒 Warten ist Pflicht!
Wer den Geschädigten nicht erreicht, muss eine angemessene Zeit vor Ort bleiben (mind. 30–60 Minuten bei kleinen Schäden).
📞 Danach: Polizei verständigen
Nur so kann man beweisen, dass man nicht einfach geflüchtet ist.
🧾 Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus!
Das wird rechtlich nicht als Versuch der Schadensregulierung gewertet.
Wann lohnt sich anwaltliche Hilfe?
Einmal nicht aufgepasst – und plötzlich steht man vor dem Strafrichter? Nicht selten!
Ein frühzeitiger Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen, das Verfahren:
✅ einzustellen
✅ in ein milderes Ordnungswidrigkeitenverfahren umzuwandeln
✅ den Führerschein zu retten
✅ die Strafe zu reduzieren
Wir klären mit Ihnen diskret, ob es sich wirklich um Fahrerflucht handelt – oder ein Missverständnis oder unbeabsichtigtes Verhalten vorliegt.
Besonders heikel: Fahrerflucht im Beruf
Für Berufskraftfahrer, Lieferdienste, Außendienstmitarbeiter oder Handwerker ist der Führerschein oft existenziell. In solchen Fällen prüfen wir besonders sorgfältig:
▪️Ob der Vorwurf haltbar
▪️Ob Verfahrensfehler vorliegen
▪️Ob Alternativen wie Nachschulung oder Geldauflagen möglich sind
Fazit: Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt – aber auch nicht immer eindeutig
Sie haben einen Unfall verursacht und den Schaden nicht bemerkt? Oder sind weggefahren, ohne die Folgen zu überblicken? Dann sollten Sie jetzt handeln – bevor die Strafe verhängt wird.
🎯 Wir helfen Ihnen sofort – diskret, erfahren und zielgerichtet.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Bei verbindlich zugesagtem Fertigstellungstermin muss die Werkstatt nach 24 Stunden entweder kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80% der Kosten eines vom Kunden benutzten, gleichwertigen Mietwagens zahlen.
Gewährleistungsrechte können normalerweise innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Die Frist kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Viele Werkstätten haben besondere Reparaturbedingungen, bei denen der Kunde nur noch eine verkürzte Gewährleistungszeit von einem Jahr hat. Das ist aber nur dann zulässig, wenn diese Bedingungen dem Kunden vor Vertragsschluss, im genauen Wortlaut, ausgehändigt wurden.
Grundsätzlich ja, aber mehr ist immer besser.
Das weltweite Versenden von Gefahrgut kann ein kompliziertes Verfahren sein. Die Versender müssen die aktuellen Transportvorschriften für die Klassifizierung von Gefahrgütern, für Verpackung, Kennzeichnung, Etikettierung und Dokumentation kennen.
Ein Mangel kann entweder in Form eines Rechts- oder eines Sachmangels vorliegen. Im Zuge der Schuldrechtsreform hat sich der Sachmangelbegriff geändert. Ein solcher liegt demnach dann vor, wenn das Auto bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, oder den objektiven Anforderungen nicht entspricht.
Läuft die zweiwöchige Frist ab, so wird der Bescheid rechtskräftig. Haben Sie die Frist jedoch ohne eigenes Verschulden versäumt, so besteht die Möglichkeit, mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung den Einspruch einzulegen. Hierbei muss die Fristversäumnis begründet werden. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, so wird die Rechtskraft des Bescheides aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Bußgeld
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