Wer war der Fahrer? – Warum diese Frage im Verkehrsrecht so entscheidend ist
Im Straßenverkehr zählt nicht nur das Kennzeichen – sondern vor allem, wer hinter dem Steuer saß. Denn bei Bußgeldverfahren oder Blitzerfotos ist die zentrale Frage fast immer: Wer war der Fahrer? Für Privatpersonen, aber besonders auch für Speditionen und Autohäuser, ist die Klärung oft knifflig. Wir von Gehrlein und Kollegen, Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht, zeigen, worauf es ankommt – und welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Halter ist nicht gleich Fahrer
In Deutschland gilt im Verkehrsrecht nicht die Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung. Das bedeutet:
▫️Der Fahrer haftet für den Verstoß, nicht automatisch der Fahrzeughalter
▫️Kann der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden, wird es kompliziert
▫️Behörden ermitteln auf Basis des Fotos, der Anhörung oder durch Nachfragen
Was bedeutet das für den Halter?
Als Halter sind Sie verpflichtet, bei der Fahrerermittlung mitzuwirken. Das bedeutet:
✅ Sie dürfen den Fahrer benennen
❌ Sie müssen es aber nicht – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht (z. B. bei Angehörigen)
❌ Verweigern Sie Angaben ohne rechtliche Grundlage, kann eine Fahrtenbuchauflage folgen
Häufige Probleme bei der Fahrerermittlung
🔹 Blitzerfoto unklar – Fahrer nicht eindeutig zu erkennen
🔹 Fahrzeug wurde verliehen – an Kollegen, Bekannte oder Familienmitglieder
🔹 Unternehmen mit wechselnden Fahrern – niemand will’s gewesen sein
🔹 Autohaus oder Spedition – Nutzung durch mehrere Mitarbeiter täglich
Je nach Fall drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – oder eben die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Was tun, wenn der Fahrer nicht bekannt ist?
▪️Prüfen Sie, wer das Fahrzeug genutzt hat
▪️Dokumentieren Sie interne Fahrzeugvergabe (z. B. Fahrtenlisten)
▪️Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Angaben machen
▪️Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, wenn erlaubt
▪️Lassen Sie durch Gehrlein und Kollegen prüfen, ob der Vorwurf gerichtsfest ist
Besonderheit bei Unternehmen
Für Speditionen, Autohäuser und Fuhrparks ist die Fahrerermittlung besonders sensibel:
✅ Am besten: klare Fahrzeugübernahmeprotokolle
✅ Fahrerwechsel intern dokumentieren
✅ Bei Blitzerfällen: schnell reagieren, Fristen beachten
✅ Frühzeitig rechtliche Unterstützung einholen
Fazit: Fahrerermittlung kann entscheidend sein
Ob Bußgeld, Verjährung, Einspruch oder Fahrtenbuch – die Frage nach dem Fahrer zieht sich durch viele Bereiche des Verkehrsrechts. Sie kann Verfahren entscheiden, Kosten verhindern und im Idealfall sogar zum Einstellen des Verfahrens führen.
👉 Sie wissen nicht, wer gefahren ist? Lassen Sie uns den Fall prüfen – kostenfrei & vertraulich.
Gehrlein und Kollegen – Ihre Partner für Verkehrsrecht.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht.
Neben dem Zahlungsanspruch hat der Versicherer die Möglichkeit, auch Gestaltungsrecht auszuüben. Insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung (bspw. durch bewusst falsche Angaben des Versicherungsnehmers) kommt hierbei in Betracht.
Für schwere Ordnungswidrigkeiten sieht der Punktekatalog einen Punkt in Flensburg vor. Für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es zwei Punkte. Bei einer Straftat gibt es bis zu 3 Punkten.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe. Zudem kann eine Sperre verhängt werden, während der ein Führerschein nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann.
Eine abgegebene Erklärung stellt rechtlich kein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, durch das dem Aussteller jegliche Einwendungen zum Unfallhergang ausgeschlossen wären. Jedoch führt eine entsprechend abgegebene Erklärung kurz nach dem Unfall zu einer Beweislastumkehr, womit der Erklärende, wenn er nun nachträglich etwas anderes behauptet als ursprünglich erklärt, dies beweisen muss.
Grundsätzlich besteht ein Schmerzensgeldanspruch, wenn Sie in einem Verkehrsunfall unverschuldet verwickelt waren. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur der Beifahrer waren. Begeben Sie sich jedoch selbst in Gefahr, weil Sie z.B. zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigen, oder weil Sie an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen haben, verwirken Sie Ihren Anspruch auf ein Schmerzensgeld.
Ja, hier können je nach Intensität und Häufigkeit der Beleidigungen bis zu 5.000 € angemessen sein.
Rechtsberatung für Verkehrsrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
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Bußgeld
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